Das Ehe- und Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, im Bezug auf Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie.
Das Arbeitsrecht bietet dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz gegenüber dem Arbeitsgeber.
Der Anwalt versucht mit außergerichtlichen und gerichtlichen Mitteln die Forderung des Gläubigers zu realisieren.
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